Schutzrechtsstrategien

Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Inhaber eine Alleinstellung am Markt, die kommuniziert, rechtlich verteidigt und preislich durchgesetzt werden kann. Dazu bedarf es aber einer im Unternehmen festgelegten Schutzrechtstrategie, die insbesondere zwischen grundsätzlich schutzfähigen, für das Unternehmen darüber hinaus aber auch schutzwürdigen Entwicklungen unterscheidet. Dazu ist zu allererst vom Kundenutzen aus zu denken, der möglichst unter Schutz gestellt werden sollte. Neben der konkreten Kenntnis des Marktsegments erfordert dies zuerst grundlegende Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes mit dessen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten als klassische Technologieabsicherung, aber auch als Lizenzbringer, Marketinginstrument oder bei Mergers & Aquisitions. Zu den Grundlagen sowie zu weitergehenden, ausgewählten Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes haben wir bereits mehrfach Vorträge, Workshops und Seminare abgehalten.

Im Rahmen bereits etablierter Schutzrechtsstrategien sind wir vor allem in folgenden Schwerpunkten tätig, die entweder projektgetrieben oder laufend zu versorgen sind.

Freedom-To-Operate  – Eine Freedom-To-Operate Analyse versucht Streitigkeiten über Schutzrechte mit Wettbewerbern nach der Markteinführung eines neuen Produkts zu vermeiden. Dazu werden vor dessen Markteinführung möglicherweise entgegenstehende Schutzrechte des Wettbewerbs recherchiert, die den Vertrieb des neuen Produkts oder das Anbieten einer neuartigen Dienstleistung gefährden und damit die in Entwicklung und Marketing getätigten Investitionen zunichte machen können.

Due Diligence  – Eine Due Diligence Prüfung im gewerblichen Rechtsschutz bezeichnet eine mit ‘(im Verkehr) gebotener Sorgfalt’ durchgeführte monetäre und rechtliche Wertermittlung eines Schutzrechtsportfolios bei Mergers & Aquisitions. Denn ein Schutzrechtsportfolio mag zwar umfangreich, einzelne oder alle Schutzrechte für den Käufer aber möglicherweise wenig relevant, nicht notwendigerweise rechtsbeständig, erst in der Prüfungsphase stehend oder bereits verfallen oder abgelaufen sein.

Wettbewerbsüberwachung  – Eine laufende Wettbewerbsüberwachung dient der frühzeitigen Erkennung von Schutzrechtsanmeldungen Dritter, die sowohl Stand der Technik als auch Verbietungsrechte darstellen können. Üblicherweise wird eine laufende Wettbewerbsüberwachung als monatlicher Recherchelauf in breitester Form über ein Technologie- oder Wettbewerberfeld durchgeführt und deren Ergebnisse nach Relevanz zusammengestellt und ausgewertet.

Technologierecherche  – Eine Technologierecherche versucht, den Entwicklungstrend eines Marktsegments zu erfassen. Im Grunde handelt es sich um eine Recherche über Schutzrechtsanmeldungen eines oder mehrerer Wettbewerber, die über einen gewissen Zeitraum hinweg eingereicht wurden, und aus denen auf aktuelle oder langfristige Entwicklungstrends geschlossen werden kann.

Vorabrecherche  – Eine Vorabrecherche dient der Feststellung alles Bekanntem, von dem sich eine Entwicklung deutlich unterscheiden muss, um schutzfähig zu sein. Dies gilt sowohl für Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken. Insofern ist diese Art der Recherche grundlegend für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Schutzrechtsanmeldung, und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen obligatorisch.